Zwei-Klassen-Medizin – nicht bei uns?

Zwei-Klassen-Medizin – nicht bei uns?

Mobbing, Burn out, Depression – der Bedarf nach psychologischer bzw. psychotherapeutischer Betreuung und Behandlung wächst auch bei uns ständig. Kassenpraxen haben deshalb bereits Wartezeiten von sechs Monaten und mehr!

In der Zwischenzeit kann sich die Symptomatik im Einzelfall bereits dramatisch verschlimmert haben.

Trotzdem hat das Sozialgericht Berlin kürzlich entschieden, dass gesetzlich versicherte Patienten auch bei langen Wartezeiten nur im Notfall auf die Behandlung in Privatpraxen ausweichen dürfen, wenn die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden sollen.

Es empfiehlt sich also, auf jeden Fall vorab ein Attest des behandelnden Hausarztes ausstellen zu lassen, durch welches die Dringlichkeit der Behandlung bescheinigt wird. Dann wird die zuständige gesetzliche Krankenversicherung wegen ihrer Pflicht zur Sicherstellung einer angemessenen gesundheitlichen Versorgung ihre Zustimmung nicht verweigern können. Notfalls muss in solchen Fällen ein Eilantrag an das zuständige Sozialgericht gestellt werden. Hierbei ist unser auf Medizinrecht spezialisiertes Anwaltsteam gerne behilflich.

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