Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen

Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen

Wirft der eine Ehepartner dem anderen z.B. über Jahre wiederholt zu Unrecht den sexuellen Missbrauch des Kindes vor, und äußert dies auch gegenüber unbeteiligten Dritten, stellen diese Vorwürfe ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar. Dieses Verhalten kann dazu führen, dass Unterhaltsansprüche verwirkt sind und nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies gilt insbesondere, wenn diese wiederholten, schwerwiegenden Beleidigungen und Verleumdungen objektiv geeignet sind, den Unterhaltsverpflichteten in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und sich so nachteilig auf die familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz auswirken.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-36

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren