Zur Staffelung der Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit

Zur Staffelung der Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit

Die in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB aufgeführten Kündigungsfristen, die sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern, verletzen nicht das Verbot der Altersdiskriminierung. So entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. September 2014.

Es liege zwar grundsätzlich eine mittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer vor, da diese noch keine lange Betriebszugehörigkeit aufweisen können. Diese Benachteiligung trete allerdings hinter dem Ziel des verbesserten Kündigungsschutzes für ältere, länger beschäftigte und damit betriebstreue Arbeitnehmer zurück. Die Staffelung ist auch gemäß der europäischen Richtlinie angemessen und erforderlich.

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Daniel Aretz Ihr Rechtsanwalt
Daniel Aretz

02161 9203-28

Jetzt anfragen
Profilbild - Thomas Claßen Ihr Rechtsanwalt
Thomas Claßen

02161 9203-17

Jetzt anfragen
Profilbild - Thomas Müting Ihr Rechtsanwalt
Thomas Müting

02161 9203-38

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren