Seit rund einer Woche gilt, dass der Käufer einer Immobilie nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen muss. Zudem muss er seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung an den Makler nachgewiesen hat. Bisher musste meist der Käufer die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises vollständig übernehmen.
Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben.
Alle weiteren Einzelheiten können Sie der Düsseldorfer Tabelle 2021 entnehmen.
Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro auf 9,50 Euro und am 1. Juli 2021 in einer weiteren Stufe auf 9,60 Euro.
Allen Versicherten soll ab 2021 die elektronische Patientenakte zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas »abgespeckte« Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.
Ab 1. Juli 2021 wird – alternativ zur Papierversion – mit dem eRezept die digitale Verordnung auf den Weg gebracht. Mit Hilfe einer zentralen App können sich gesetzlich Krankenversicherte dann die ärztlich verordneten Medikamente auf ihrem Smartphone anzeigen lassen und entweder bei einer Apotheke vor Ort oder bei einer Online-Apotheke einlösen. Das eRezept wird vom behandelnden Arzt ausschließlich digital erstellt und signiert.
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sieht vor, dass ärztliche Verordnungen dann ab 1. Januar 2022 grundsätzlich nur noch per eRezept erfolgen.
Zurück zur Übersicht