Wichtige Änderungsmeldungen an Job-Center

Wichtige Änderungsmeldungen an Job-Center

Hat der Kunde nach Arbeitslosigkeit eine Arbeitsstelle angetreten, so hat er dies dem Job-Center unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen zwischen dem Job-Center und Kunden, ob eine Änderungsmitteilung eingegangen ist oder nicht. Der Kunde behauptet, er habe angerufen oder die schriftliche Mitteilung selbst in den Briefkasten des Job-Center eingeworfen. Das Job-Center kann in der Kundenakte nichts vorfinden. Folge: es kommt zu Überzahlungen, die der Kunde natürlich zurückzahlen muss.

Schlimmer noch: Oft wird die Sache der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese ermittelt gegen den Kunden wegen des Verdachtes auf Betrug.

Es empfiehlt sich daher wichtige Änderungsmitteilungen so zu übermitteln, dass der Zugang später nachgewiesen werden kann. Neben dem Einschreibebrief kann eine neutrale Person mit der Zustellung beauftragt werden oder das Schreiben wird per Telefax gegen Telefax-Quittung übersandt. Von Anrufen ist wegen der späteren Beweisschwierigkeit abzuraten.

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