Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

Bietet eine Kfz-Werkstatt bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung dem Kunden Gutscheine für Folgeaufträge an, ist dies nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zwar grundsätzlich zulässig. Ein solches Angebot unterliegt jedoch der Missbrauchskontrolle und kann wettbewerbswidrig sein. Solche Angebote könnten den Kunden dazu veranlassen, diese und nicht eine günstigere Werkstatt eines Mitbewerbers zu beauftragen, nur um in den Genuss des Gutscheins zu kommen. Darüber hinaus könnte er seine Mitteilungspflicht aus dem Versicherungsvertrag verletzen, wenn er dies dem Versicherer verschweigt.

 

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