Wenn bei eBay eine noch einige Zeit andauernde Auktion vorzeitig beendet und die angebotene Sache anderweitig verkauft wird, macht sich der Anbietende gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig. Nach § 10 Nr. 1 S. 5 der eBay-AGB kommt bei Ablauf der Auktion, aber auch bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbietenden zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein entsprechender Kaufvertrag zustande. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Anbietende zur Rücknahme des Angebots berechtigt war. In den AGB werden als Gründe z.B. die Beschädigung oder das Verlorengehen des Artikels genannt.
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