Wenn Eltern das Sparguthaben ihrer Kinder verwenden...

Wenn Eltern das Sparguthaben ihrer Kinder verwenden...

... sind sie verpflichtet, dieses an die Kinder zurückzuzahlen. Dies zumindest, wenn - wie hier - die Großeltern auf einem auf den Namen des Kindes laufenden Sparbuch Geld angespart und das Sparbuch in den Verfügungsbereich des Kindes gegeben und nicht behalten haben.

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-36

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren