In einem aktuellen Urteil hatte sich der BGH (AZ: V ZR 229/14) mit der Frage zu befassen, ob ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung verlangen kann. Der Garten wurde durch zwei ca. 25 m hohe gesunde Eschen verschattet, die den erforderlichen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze aufwiesen. Die Grundstückseigentümer verlangten die Beseitigung. Diese waren vor dem BGH erfolglos. Der Beseitigungsanspruch setzt eine erhebliche Eigentumsbeeinträchtigung voraus, woran es fehlt. Nur der Entzug von Luft und Licht reicht hierfür nicht aus. Ein Beseitigungsanspruch kommt nur in Ausnahmefällen bei ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen in Betracht.
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