Neue Hinweispflichten auf Internetseiten!

Neue Hinweispflichten auf Internetseiten!

Kennen Sie die neue sog. ODR (OnlineDisputeResolution)-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013)?

Sie gilt seit dem 09. Januar 2016. Damit wurde eine OnlineStreitbeilegungs-Plattform eingerichtet, die unter folgendem Link zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Plattform existiert seit dem 15. Februar 2016.

Es stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen dar. Streitigkeiten sollen bei Online-Käufen vollständig online abgewickelt und beigelegt werden.

Über das auf der Plattform befindliche Beschwerdeformular kann z.B. ein Verbraucher Beschwerde gegen einen Unternehmer aufgrund eines Streits beim Online-Kauf einreichen. Die so eingegangene Beschwerde wird an den Unternehmer übermittelt. Daran anschließend wird vereinbart, welche nationale Einrichtung der alternativen Streitbeilegung die Streitigkeit bearbeiten soll. Diese bearbeitet die Angelegenheit, findet Lösungen und soll die Beschwerde abschließen.

Bitte beachten Sie, dass EU-Unternehmer nun über diese Plattform auf ihren Internetseiten durch eine Verlinkung informieren müssen!

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