Autofahrer, die mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn liegen bleiben, sind verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig abzusichern. Es reicht nicht, die Warnblinkanlage einzuschalten.
Das Oberlandesgericht Hamm (26 U 12/13) hat einem LKW-Fahrer 50 Prozent Mithaftung auferlegt, weil er das Fahrzeug nicht mit einem Warndreieck abgesichert hatte. Er war mit dem Fahrzeug liegen geblieben. Dieses ragte in die rechte Fahrspur hinein. Ein anderes Fahrzeug fuhr auf. Der Fahrer eines liegengebliebenen Fahrzeugs sei -so das Gericht- verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu vermeiden.
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