Videoaufnahmen von Unfallgeschehen vor Gericht verwertbar

Videoaufnahmen von Unfallgeschehen vor Gericht verwertbar

Von einem Unfallbeteiligten gefertigten Videoaufnahmen bzgl. des Unfallgeschehens sind vor Gericht verwertbar, so das Amtsgericht München.

Das Gericht führt aus, dass nach einem Verkehrsunfall das Interesse des Unfallbeteiligten an der entsprechenden Verwertung der von ihm gefertigten Videoaufnahmen zu Beweiszwecken gegenüber dem Interesse des Unfallgegners an seinem Persönlichkeitsrecht überwiegt. Die Verwertung von Videoaufnahmen ist demnach zulässig.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Andreas Hammelstein Ihr Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein

02161 9203-13

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren