Von einem Unfallbeteiligten gefertigten Videoaufnahmen bzgl. des Unfallgeschehens sind vor Gericht verwertbar, so das Amtsgericht München.
Das Gericht führt aus, dass nach einem Verkehrsunfall das Interesse des Unfallbeteiligten an der entsprechenden Verwertung der von ihm gefertigten Videoaufnahmen zu Beweiszwecken gegenüber dem Interesse des Unfallgegners an seinem Persönlichkeitsrecht überwiegt. Die Verwertung von Videoaufnahmen ist demnach zulässig.
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