Stellt ein Benutzer von Facebook Fotos online, die für alle zugänglich sind, darf ein Dritter diese Fotos grundsätzlich kopieren. Dies darf aber nur zum privaten Gebrauch geschehen, § 53 UrhG. Will der Dritte diese Fotos veröffentlichen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Benutzers, so LAG Köln in seinem Urteil vom 19. Januar 2015, Az. 2 Sa 861/13.
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