Verwendung von Fotos auf Facebook

Verwendung von Fotos auf Facebook

Stellt ein Benutzer von Facebook Fotos online, die für alle zugänglich sind, darf ein Dritter diese Fotos grundsätzlich kopieren. Dies darf aber nur zum privaten Gebrauch geschehen, § 53 UrhG. Will der Dritte diese Fotos veröffentlichen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Benutzers, so LAG Köln in seinem Urteil vom 19. Januar 2015, Az. 2 Sa 861/13.

Zurück zur Übersicht

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren