Verpflichtung von Internetprovidern zur Sperrung von Internetseiten

Verpflichtung von Internetprovidern zur Sperrung von Internetseiten

Verletzt eine Internetseite Urheberrechte, können Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichtet werden, für Kunden den Zugang zu dieser Internetseite zu sperren. Hierbei sind jedoch die Urheberrechte und die verwandten Schutzrechte mit der unternehmerischen Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer und der Informationsfreiheit der Internetnutzer abzuwägen.

 

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