Der DFB verwendet seit den 1920er Jahren als Logo einen Adler, der als deutsche und als europäische Marke geschützt ist. Eine deutsche Supermarktkette hatte anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien Auto-Fußmatten und Fußball-Fanbekleidung angeboten, die mit einem Adler-Symbol und teilweise mit den Wortzusätzen Deutschland versehen waren.
Streitig war, ob das Adler-Symbol markenrechtlichen Schutz genießt.
Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 MarkenG darf ein Zeichen nicht als Marke eingetragen werden, wenn es ein staatliches Hoheitszeichen - also etwa den Bundesadler - enthält bzw. nachahmt. Da das Adler-Symbol als Marke eingetragen ist, ist davon auszugehen, dass es sich nicht um eine Nachahmung des bundesdeutschen Hoheitszeichens handelt. Wegen der Ähnlichkeit des Adler-Symbols der Supermarktkette mit dem des DFB hatte das Gericht im Ergebnis eine Verletzung der Markenrecht des DFB bejaht.
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