Trotz des Rückgangs der Anzahl von Verkehrsunfälle, ereignen sich dennoch weiterhin Verkehrsunfälle, die zum Teil schwerer sind, weil gerade Straßen und Autobahnen frei sind und mancher Verkehrsteilnehmer geneigt ist schneller zu fahren.
Daher sind Verkehrsunfälle mit leichteren oder schweren Personenschäden nicht auszuschließen. Es stellt sich die Frage, ob nach einem Verkehrsunfall auch in der derzeitigen Situation erste Hilfe zu leisten ist.
Grundsätzlich gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, bei einem Unfall erste Hilfe zu leisten. Daran ändert auch die Corona-Epidemie nichts. Bei Unterlassung können strafrechtliche Sanktionen drohen. Es stellt sich folglich die Frage, wie bestmöglich geholfen werden kann, ohne sich unnötig in Gefahr zu bringen.
Die ersten, wichtigen Schritte zur Ersten Hilfe bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten bleiben gleich: anhalten, Absicherung der Unfallstelle, Polizei und ggf. Rettungswagen informieren.
Beim direkten Kontakt mit einem Unfallgeschädigten ist es wichtig, dass man sich aber auch den Geschädigten schützt. Hierzu eignen sich Einmal-Handschuhe und nach Möglichkeit Mund- und Nasenschutz.
Nach erfolgter Hilfemaßnahme unbedingt die Hände gründlich waschen und idealerweise eine Desinfektion durchführen.
Selbstverständlich gilt jedoch auch weiterhin, dass man sich bei Hilfeleistungen nicht selber in Gefahr bringen muss. Es gilt grundsätzlich die Abwägung, dass die Hilfeleistung zumutbar sein muss. Dies ist individuell und situativ sehr schwierig. Dennoch dürfte es regelmäßig zumutbar sein, jedenfalls die Polizei mit dem Smartphone/Handy zu informieren.
Sollten Sie Beteiligter an einem Unfallereignis sein, so stehen wir Ihnen für die Abwicklung des Unfallereignisses gerne zur Verfügung. Auch in Zeiten von Corona sind wir für Sie erreichbar. Eine Kontaktaufnahme kann auch durch E-Mail und/oder telefonische Kontaktaufnahme erfolgen.
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