Wenn Schwiegereltern ihrem Kind und dem Schwiegersohn/der Schwiegertochter unentgeltlich Eigentum an einem Grundstück/Immobilie übertragen, spricht man von einer Schwiegerelternschenkung. Wenn die Ehe von Kind und Schwiegersohn/Schwiegertochter scheitert, stellt sich die Frage, ob der dadurch bedingte Wegfall der Geschäftsgrundlage die Schwiegereltern berechtigt, einen Rückgewähranspruch geltend zu machen. Dies hängt davon ab, ob den Schwiegereltern ein Festhalten an der Schenkung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Der BGH hat in einer neuesten Entscheidung vom 03.12.2014, XII ZB 181/13, klargestellt, dass für Rückgewähransprüche von Schwiegereltern die zehnjährige Verjährungsfrist des § 196 BGB gilt. Diese Frist gilt auch für einen finanziellen Ausgleichsanspruch.
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