Urheberrechtliche Zulässigkeit von Hyperlinks

Urheberrechtliche Zulässigkeit von Hyperlinks

Das Verwenden von Hyperlinks ist nicht zulässig, wenn damit geschützte Werke bereitgestellt werden, die ansonsten für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sind. Sind auf einer Website angebotene Werke allerdings für jeden frei zugänglich, werden durch das Hyperlinking beschränkende Maßnahmen nicht umgangen. In diesem Fall darf der Inhaber einer Internetseite ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber auf diese geschützten Werke über Hyperlinks verweisen. Dies gilt selbst dann, wenn der Eindruck erweckt wird, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Hyperlink enthält.

 

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