Eine feuchtfröhliche Feier bis in den frühen Morgen. Das Auto bleibt natürlich stehen. Nach kurzem Schlaf zur Arbeit. An den Restalkohol wird selten gedacht.
Der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Alle "Geheimrezepte" haben sich als wirkungslos erwiesen.
Strafrechtlich spielt es natürlich keine Rolle, ob man unmittelbar nach dem Genuss von Alkohol auffällt oder ob man nach kurzem Schlaf mit Restalkohol vom Vorabend erwischt wird. Schon bei 0,3 Promille und einem Fahrfehler können die Folgen dramatisch sein: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg. Außerdem kann die eigene Versicherung bei einem Unfall die Regulierung verweigern.
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