Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit

Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit

Bislang war es so, dass Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr und auch nur maximal für 72 Monate gezahlt wurde. Dies soll sich nun ändern.

Ab dem 01. Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Voraussetzung ist allerdings für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600,00 € brutto monatlich verdient. Dadurch soll für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein Anreiz geschaffen werden, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Markus Bungter Ihr Rechtsanwalt
Markus Bungter

02161 9203-36

Jetzt anfragen
Profilbild - Jutta Dautzenberg Ihr Rechtsanwalt
Jutta Dautzenberg

02161 9203-15

Jetzt anfragen
Profilbild - Dr. Vanessa Staude Ihr Rechtsanwalt
Dr. Vanessa Staude

02161 9203-36

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren