Wenn Ehegatten mehr als zehn Jahre getrennt leben, ist Trennungsunterhalt nach § 1579 Nr. 8 BGB zu versagen. Denn angesichts der langen Dauer der Trennung greift der Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität nicht mehr ein (so OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2014).
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