Umgangsrecht des biologischen, nicht rechtlichen Vaters

Umgangsrecht des biologischen, nicht rechtlichen Vaters

Ein Umgang mit dem biologischen Vater ist dem Kindeswohl nicht förderlich, wenn durch ernsthafte psychische Widerstände der rechtlichen Eltern das Familiensystem, in dem das Kind lebt, beeinträchtigt würde. Aus § 1686 a) BGB ergibt sich keine Verpflichtung der rechtlichen Eltern, in einer derartigen Situation familientherapeutische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, so OLG Karlsruhe, Beschluss v. 01.06.2015 – 20 UF 63/13.

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