Zwei Schüler einer 10. Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin dürfen vorläufig vom Unterricht suspendiert werden. Denn sie haben heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt. Diese wurden an einen Mitschüler weitergeleitet. Dieser hat die Videos auf Instagram verbreitet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen hat. Die Schule hat die beiden Schüler vorläufig vom Unterricht hat suspendiert.
Das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden, dass diese Maßnahme rechtmäßig war.
Die Schulleiterin hat die beiden Schüler vorläufig für neun Schultage vom Unterricht suspendieren dürfen. Einer der beiden Schüler hatte zugegeben, heimlich Bilder eines Lehrers aus dem Unterricht angefertigt zu haben. Diese hat er an den Betreiber des Instagram-Accounts weitergeleitet. Der andere Schüler hatte jedenfalls nicht bestritten, dem Mitschüler solche Fotos und Videosequenzen geschickt zu haben. Die Schulleiterin durfte davon ausgehen, dass die beiden Schüler zumindest in Kauf genommen haben, dass der Mitschüler das Bild- und Videomaterial auf seiner Instagram-Seite veröffentlichen und mit beleidigenden und sexistischen Inhalten versehen werde. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass sie nicht gewusst hätten, was der Mitschüler mit dem Bild- und Videomaterial machen würde. Denn einer der Schüler betreibt selber einen solchen Account.
Bei der hier nahe liegenden Weiterverbreitung und Kommentierung in den sozialen Medien durch einen Mitschüler ist zu erwarten, dass das geordnete Schulleben beeinträchtigt wird. Außerdem wird das Vertrauen der Schülerschaft in einen friedlichen schulischen Rahmen erschüttert. Das gilt in besonderem Maße, wenn die weiterverbreiteten Inhalte geeignet sind, die betroffenen Lehrkräfte in der Öffentlichkeit bloßzustellen.
VG Berlin Beschlüsse der 3. Kammer vom 7. Juni 2019 (VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19)
Zurück zur Übersicht