Auch eine Straftat in der Freizeit kann zur Kündigung der Arbeitsstelle führen. Das ist dann der Fall, wenn die Straftat negative Auswirkungen auf den Arbeitgeber hat.
Im entschiedenen Fall vertrieb der Arbeitgeber Etiketten für Mehrwegflaschen. Der Mitarbeiter, ein Elektriker hatte in seiner Freizeit einen Leergutautomaten manipuliert. Die angerufenen Arbeitsgerichte hielten die Kündigung für berechtigt, da der Mitarbeiter durch sein Verhalten das Vertrauen in seine Redlichkeit und Zuverlässigkeit zerstört habe. Schließlich habe er bei der Manipulation Etiketten seines Arbeitgebers verwendet.
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