Straftäter muss Namensänderung seines Kindes hinnehmen

Straftäter muss Namensänderung seines Kindes hinnehmen

Grundsätzlich sind Namensänderungen bei Kindern in Einzelfällen möglich, z. B. wenn die Mutter neu heiratet und alle Beteiligten, also der neue Ehemann, der alte Ehemann, die Mutter und das Kind damit einverstanden sind. Aber auch, wenn ein Elternteil nicht neu heiratet, ist es möglich, den Namen zu ändern. Dies allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.

Möglich ist es z. B., wenn der Vater inhaftierter Straftäter ist und die Beibehaltung des Namens für das Kindeswohl nicht mehr zuträglich ist (so VG Münster, Urteil vom 27.01.2016, Az. 1 K 190/14 - noch nicht rechtskräftig). Dann kann das Kind den Nachnamen der Mutter wählen, wenn dieser anders lautet und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, es der klare Wunsch des Kindes ist und keine persönliche Beziehung mehr zum Vater besteht.

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