"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht

"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Reiseveranstalter müssen im Angebot den jeweiligen Endpreis der Reise benennen. Hierzu zählen auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen. Hierzu zählt insbesondere das an Bord täglich zu entrichtende sog. "Serviceentgelt". Verweist der Reiseveranstalter hierauf nur mittels eines Sternchens am Reisepreis verstößt dies gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und hat einen Unterlassungsanspruch nach §§ 8 Abs. 3 Nr. 2, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 PAngVO zur Folge.

 

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