Der deutsche Stofftierhersteller Steiff bringt mittels eines glänzenden oder matten, runden Metallknopfes, der im mittleren Bereich des Ohres der Stofftiere, angebracht ist, rechteckige längliche Stofffähnchen an. Steiff meldete beim Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) sog. „Positionsmarken“ als Gemeinschaftsmarke an, um diese Anbringung auf der Ebene der EU zu schützen. Diese Anmeldung wurde zurückgewiesen, da den angemeldeten Marken das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft fehle. Bei den Knöpfen und kleinen Schildern handele es sich um übliche Gestaltungselemente. Der europäische Durchschnittsverbraucher erkenne nicht die betriebliche Herkunft des Stofftieres.
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