Stationäre Krankenhausbehandlung – ein kalkulierbares Risiko?

Stationäre Krankenhausbehandlung – ein kalkulierbares Risiko?

Wie so oft im Leben, kommt es auch bei einem unaufschiebbaren Krankenhausaufenthalt auf die richtige Wahl an. In einem akuten Notfall (Verkehrsunfall, Bewusstseinsverlust oder Ähnliches) haben Sie in der Regel auf die Wahl der Einrichtung keinen Einfluss. Die handelnden Personen richten sich nach vorgegebenen Ablaufanweisungen.

Anders bei geplantem stationären Aufenthalt zur Behandlung einer Erkrankung: In diesen Fällen haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen allen zugelassenen Krankenhäusern. Sprechen Sie dies vorher mit dem einweisenden Arzt ab, da Ihnen die Krankenkasse ansonsten Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegen kann (§ 39 Abs. 2 SGB V).

Suchen Sie sich vorher mit Hilfe der im Internet bereits seit dem Jahre 2003 veröffentlichten Qualitätsberichte die richtige Klinik aus. Die Veröffentlichung dieser Berichte finden Sie entweder unter der Website der betreffenden Einrichtung oder unter der des gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba-Qualitätsberichte.de).

Generell ist zu empfehlen, nur solche Kliniken zu wählen, die sich auf dem für Sie und Ihre Krankheit maßgeblichen Gebiet quantitativ du qualitativ herausragend spezialisiert haben.

Selbstverständlich muss auch das persönliche Vertrauensverhältnis zum dortigen Behandlers stimmen, um eine positive Behandlungsatmosphäre herzustellen.

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