Kaffee to go -also im Pappbecher- hat sich inzwischen so durchgesetzt, dass ein ernstes Abfallproblem entstanden ist.
Aber Glühwein im Pappbecher auf dem Weihnachtsmarkt? Das geht gar nicht.
Also wird der Glühwein in mehr oder weniger schönen Bechern und Gläsern ausgeschenkt. Der Betreiber des Glühweinstandes verlangt ein Pfand für den Becher oder das Glas und verkauft den Inhalt.
Darf ich das Gefäß also als Souvenir mitnehmen? Besser nicht!
Wer Pfandgefäße nicht zurückgibt, kann sich strafbar machen. Die Zahlung des Pfandes führt nämlich nicht zum Eigentumserwerb. Erworben wird nur das Getränk, nicht das Gefäß. Dieses bleibt im Eigentum des Betreibers des Glühweinstandes. Theoretisch kann er einen Kunden, der den Becher oder das Glas mitnimmt, sogar auf Herausgabe verklagen.
Oft besteht aber die Möglichkeit, besonders schöne oder individuelle Gläser oder Becher käuflich zu erwerben. Ist also der Wunsch, das Gefäß als Souvenir mitzunehmen, besonders groß, sollte man den Betreiber des Standes einfach ansprechen.
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