Da für Fälle des illegalen Filesharings keine unmittelbar anwendbaren Tarife gelten, greift ein Teil der Gerichte zum Vergleich teilweise auf verschiedene Tarife der GEMA zurück, andere Gerichte lehnen dies ab. In der Schadenhöhe sind sich die Gerichte allerdings weitgehend einig. Von der Rechtsprechung wird derzeit vermehrt ein Betrag von 200,00 € für einen in eine Tauschbörse eingestellten Titel als angemessen erachtet.
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