In einem Fertighausvertrag wird dem Bauherrn ein Rücktrittsrecht für den Fall gewährt, dass die gesamte Finanzierung scheitert. Als der Bauherr sich auf diese Klausel berief und einen abschlägigen Finanzierungsbescheid eines Kreditinstitutes vorlege, berief sich der Hersteller auf eine Vertragsklausel, die dem Bauherrn den Nachweis auferlegte, dass er sich ausreichend um die Gesamtfinanzierung bemüht hat.
Diese Klausel hält das Oberlandesgericht Düsseldorf für unwirksam, da sie den Bauherrn unangemessen benachteilige.
Wer geltend macht, dass eine (negative) Bedingung nicht eingetreten ist, muss dies darlegen und beweisen. Der Hersteller muss also nachweisen, dass der Bauherr sich nicht ausreichend um eine Finanzierung bemüht hat.
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