VersicherungsrechtEine Versicherung ist gut – das Vertrauen in uns ist besser!

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert.

Melden Sie sich einfach telefonisch und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gerne können Sie uns auch Ihr Problem per Email schildern. Senden Sie dafür einfach eine Mail und die für Ihr Problem relevanten Unterlagen. Sie erhalten umgehend eine telefonische, unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung durch eienen unserer Fachanwälte.

Was ist das private Versicherungsrecht?

Verträge zwischen dem (privaten) Versicherungsnehmer und einer Versicherung, z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung, werden als privates Versicherungsrecht bezeichnet.

Das private Versicherungsrecht ist weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Der Versicherungsvertrag wird durch den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen ausgestaltet. Danach ist der Versicherte verpflichtet, die vereinbarten Beiträge an die Versicherung zu zahlen. Dafür ist die Versicherung verpflichtet, die für den Fall des Schadenseintrittes versprochene Leistung zu regulieren. Hieran scheitert es häufig, sodass die Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht notwendig ist.

Versicherungsschein und Bedingungen

Alleine aus Versicherungsschein und Bedingungen ergibt sich, wann Leistungen von der Versicherung erbracht werden müssen. Hier finden sich auch alle Risikoausschlüsse und die Obliegenheiten, die der Versicherte einzuhalten hat. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen werden in den einzelnen Versicherungsgebieten unterschiedlich benannt. Sie werden zudem nochmals nach Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Besonderen Versicherungsbedingungen unterschieden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung heißen "Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB)", die im Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht heißen "Allgemeine Berufsunfähigkeits(-zusatz)versicherung (BU und BUZ)" und die bei den Rechtsschutzversicherungen heißen "Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB)".

Die Auslegung der Bedingungen, aber auch und insbesondere die Einhaltung der Obliegenheiten führt regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Hier ist der Versicherungsnehmer dem Versicherer regelmäßig ausgeliefert. Die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist daher unerlässlich.

Unsere versicherungsrechtlichen Schwerpunkte sind das Recht der privaten Personenversicherung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung), das Sachversicherungsrecht (z.B. Gebäudeversicherung; Feuerversicherung), das Haftpflichtversicherungsrecht (z.B. KFZ) sowie das Recht der Rechtschutzversicherungen. Zudem stehen wir aber auch bei Problemen in allen anderen Gebieten des privaten Versicherungsrechts an Ihrer Seite.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Feuerversicherung
  • Hausratversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • u.v. Versicherungsbereiche mehr

Ihr versicherungsrechtliches Problem ist nicht dabei? Kein Problem! Sprechen Sie einfach unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht an.

Das Versicherungsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet, bei dem auf Seiten der Versicherung ein Wissensvorsprung besteht. Ob die von der Versicherung abgerechnete Leistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, ist für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer häufig nicht erkennbar. Häufig gibt es auch Probleme bei der Kündigungen von Versicherungsverträgen. Daher benötigen Sie die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig die dadurch anfallenden Kosten. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wissenswertes zum Thema Versicherungsrecht

Wie kann Ihnen unser Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen?

Die rechtlichen Grundlagen, welche unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Mönchengladbach beachten muss, finden sich in mehreren Gesetzen. Eine der Hauptgrundlagen stellt dabei das bereits im Jahr 1910 geschaffene Versicherungsvertragsgesetz dar. Dieses ist im Jahr 2007 umfangreich überarbeitet worden. Die Neufassung trat zum Jahresbeginn 2008 in Kraft. Dort sind Änderungen enthalten, die teilweise erst in den nächsten Jahren greifen. Neu eingeführt wurden bei der Überarbeitung beispielsweise die 30-tägige Widerrufsfrist für Lebensversicherungen (Paragraf 152), die Informationspflicht (Paragrafen 6, 60, 61 und 62) sowie die Offenlegungspflicht (Paragraf 7).
Bei der Bearbeitung der Fälle durch unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht in Mönchengladbach spielt außerdem der Paragraf 328 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Rolle. Er behandelt Verträge zu Gunsten Dritter. Um solche Verträge handelt es sich bei allen Versicherungspolicen, bei denen Todesfallleistungen vorgesehen sind. Die Versicherung muss die Leistung dann an die gesetzlichen Erben oder an die im Versicherungsvertrag vom Versicherten angegebenen Bezugsberechtigten auszahlen.

Welche Arten von AVB behandelt unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Mönchengladbach?

Viele individuelle Regelungen ergeben sich aus den AGB, die im Versicherungsrecht AVB heißen. Auch dafür gibt es im deutschen Recht inzwischen allgemeinverbindliche Bestimmungen. Den Schwerpunkt bilden hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auch kurz AVB genannt. Sie basieren auf den Regelungen zu den Schuldverhältnissen, welche sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 305 bis 310 finden. Für nahezu alle Versicherungssparten sind spezielle AVB entwickelt worden. Beispiele dafür sind die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (kurz AUB), die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (kurz AHB) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU und BU-Z). Diese Regelwerke werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erstellt und von den einzelnen Versicherern in der Regel nur geringfügig angepasst. Wissenswert ist jedoch, dass der konkrete Leistungsumfang stets von den Absprachen im individuellen Versicherungsvertrag, dort von der Police, abhängig ist.

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers - was ist das?

Die Einhaltung von Obliegenheiten, also der von dem Versicherungsnehmer zur beachtenden versicherungsrechtlichen Pflichten und Fristen, überfordert häufig den Versicherungsnehmer. Häufig sind diese dem Versicherungsnehmer nicht bekannt. Das Verstreichenlassen einer Frist kann dazu führen, dass, obwohl grundsätzlich die Voraussetzungen zur Leistung gegeben sind, die Versicherung ablehnen kann. Auch hier sind die Erfahrung und die Kenntnis unseres Fachanwaltes für Versicherungsrecht hilfreich und können dafür Sorge tragen, dass Sie nicht wegen Formalien Ihren Anspruch auf Leistung verlieren.

Typische Streitfälle bei der Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine gesetzlich verankerte Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dabei muss zwischen der gesetzlichen Pflichtversicherung, der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, der privaten Krankenversicherung und der Familienversicherung unterschieden werden. Die Regelungen für die privaten Krankenversicherungen ergeben sich aus dem Paragrafen 193 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Unser Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kann beispielsweise dabei helfen, das Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung durchzusetzen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. Er wird für die Mandanten außerdem bei Streitigkeiten zur Beitragsfestsetzung tätig oder setzt einen bestehenden Anspruch auf die Gewährung der vertraglich zugesicherten Leistungen durch. Diese rechtliche Beratung und Vertretung ist nicht nur beim Hauptvertrag zur Krankenversicherung möglich. Auch für Auseinandersetzungen mit freiwilligen Zusatzversicherungen ist die Inanspruchnahme sinnvoll. Zu diesen Versicherungen zählen beispielsweise Krankentagegeldversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherungen. Weiterhin auch andere Zusatzmodule, mit denen die Leistungen aus dem Hauptvertrag der Krankenversicherungen erweitert werden.

Hilfe durch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist auch bei der Unfallversicherung ratsam

Ein erheblicher Teil der Mandanten bei unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht sind Menschen, die trotz Vorliegen der Voraussetzungen keine Leistungen von der privaten Unfallversicherung erhalten. Hierbei ist ein besonders häufiger Streitpunkt die Anerkennung von unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen (der so genannten Invalidität). Häufig verneint die private Unfallversicherung ihre Leistungspflicht mit der Begründung, dass die vereinbarten Voraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen enthalten sind, nicht erfüllt sind. Die Versicherer verneinen das Vorliegen einer Kausalität zwischen dem Unfall und der Verletzung. Vielfach belegen sie die Verletzung aber auch mit einer so geringen prozentualen Invalidität, dass keine, oder erheblich zu geringe Leistungen ausgekehrt werden. Die frühe Einschaltung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht hilft dabei, die Weichen frühzeitig so zu stellen, dass die Versicherung nicht die Möglichkeit erhält, die Geltendmachung von Ansprüchen abzuwehren.

Haftpflicht – Wann ist die Hilfe durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll?

Die Haftpflichtversicherung leistet Ersatz für den Versicherungsnehmer, wenn er z.B. auf der Basis des Paragrafen 823 BGB schadenersatzpflichtig ist. In einigen Bereichen besteht der Zwang zum Abschluss einer solchen Versicherung. Ein Beispiel dafür ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Andere Versicherungen dieser Art sind freiwilliger Natur. Dazu zählen sich beispielsweise die private Haftpflichtversicherung und die Tierhalterhaftpflichtversicherung (wobei hier Ausnahmen bei der gewerblichen Nutzung der Tiere bestehen).

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen steht häufig eine Haftpflichtversicherung hinter dem Schädiger, die für diesen die Regulierung ablehnt. Hier gibt es oft Differenzen zur Frage, ob vorsätzliche oder fahrlässige Verursachung des Schadens vorliegt, der einen Schadenersatzanspruch gegen den Versicherten begründet. Mit ähnlichen Konstellationen ist unser Rechtsanwalt für Versicherungsrecht bei Ansprüchen konfrontiert, die sich aus der Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten bei Haus- und Grundstückseigentümern ergeben. Die Kenntnisse unseres Fachanwalts für Versicherungsrecht helfen Ihnen, die Ihnen entstandenen und zustehenden Entschädigungen auch gegenüber der Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

Wir helfen bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Gerade dann, wenn man aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, hat man keinerlei Kraft, sich gegen eine Ablehnung der Leistung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Wehr zu setzen. Viele Versicherungsnehmer sind gesundheitlich, also körperlich und auch mental, nicht in der Lage, der Ablehnung der Versicherung auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung entgegenzutreten. Hier hilft Ihnen unser Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er sorgt dafür, dass die notwendigen medizinischen und sonstigen Unterlagen rechtzeitig bei der Versicherung vorliegen und die notwendigen Erklärungen abgegeben werden.

Die Autoversicherung – welche Leistung sind zu erbringen?

Unter KFZ-Versicherungen werden die Haftpflichtversicherung (die grundsätzlich für jedes motorbetriebene Fahrzeug, welches am Straßenverkehr teilnehmen möchte, verpflichtend ist) und die Kaskoversicherung verstanden, wobei des Weiteren noch Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden werden muss.

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es eine Besonderheit. Hier ist ein passiver Rechtschutz mit enthalten. Er bedeutet, dass der Versicherer im Namen seines Versicherten unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt. Dennoch empfiehlt sich immer der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung, denn der KFZ-Haftpflichtversicherer kümmert sich lediglich um die eventuelle Abwehr von Schadenersatzforderungen. Sollten im Rahmen eines Unfalls auch strafrechtliche oder verkehrsrechtliche Vorwürfe durch die Behörden gegen den Versicherten erhoben werden, wird das vom passiven Rechtsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. An dieser Stelle haben Sie als Mandant den Vorteil, dass in unserer Kanzlei in Mönchengladbach sowohl Rechtsanwälte für Versicherungsrecht als auch Fachanwälte für Verkehrsrecht tätig sind.

Haben Sie Probleme, berechtigte Forderungen gegen Ihre Kasko-Versicherung durchzusetzen, können Sie sich ebenfalls von unseren Rechtsanwälten helfen lassen. Häufige Streitfälle sind Schäden, welche durch Tierkollisionen entstanden sind. Die Ursachen dafür finden sich im Kleingedruckten zu den Versicherungsverträgen. Zahlreiche Kasko-Versicherer klammern beispielsweise Schäden durch streunende Katzen oder Kollisionen mit Schwänen aus. Außerdem muss zwischen der Vollkasko- und der Teilkasko-Versicherung unterschieden werden. Dies bezieht sich vor allem auf Fälle, in welchen der Unfallgegner Fahrerflucht begeht. Ein weiterer Fall ist der durch andere im Eigentum des Versicherten stehende Fahrzeuge verursachte Schaden. Außerdem verweigert die Versicherung oft Leistungen, wenn die Ursache für Steinschläge nicht genau ausgemacht werden kann. Hier verweisen die Versicherer die Geschädigten gern auf eine Nichteinhaltung der notwendigen Sicherheitsabstände oder auf die Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Fahrzeugs. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen, denn wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Hausratversicherung verweigert die Leistung? – Mit unseren Anwälten bekommen Sie Ihr Recht!

In vielen Fällen wehren die Hausratversicherungen die Regulierung von Schadensfällen mit der Begründung ab, dafür wäre die Wohngebäudeversicherung zuständig. Der Grund dafür ist die oft schwierige Differenzierung zwischen der Ursache für die Schadenentstehung. Auch verweigern Hausratversicherungen (und private Haftpflichtversicherungen) häufig die Regulierung von Schäden mit dem Hinweis auf die Vernachlässigung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Hier sind unter anderem Brandschäden zu nennen, die z.B. durch Kerzen entstanden sind. Hier, wie auch in allen anderen Rechtsgebieten, beachten unsere Rechtsanwälte in Mönchengladbach auch die Trends, die sich inzwischen aus der aktuellen Rechtsprechung ergeben.

Weitere typische Streitfälle sind Fahrraddiebstähle und Glasbruch. Wie bei allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen muss geklärt werden, ob es individuelle versicherungsvertragliche Ein- oder Ausschlüsse gibt. Das gilt für das Fahrrad im Keller genauso, wie für das zum Herd gehörende Ceranfeld. Bei Fahrraddiebstählen verweisen die Versicherungen gern auf eine unzureichende Sicherung. Das passiert vor allem dann, wenn das Fahrrad nicht aus dem eigenen Keller, sondern aus einem für alle Hausbewohner zugänglichen Fahrradraum entwendet wurde.

Ebenso häufig wehren sich die Hausratversicherer gegen die Regulierung von Schäden, welche durch die Überspannung bei Blitzeinschlägen verursacht wurden. Hier kommen die Versicherten oft erst dann zu ihrem Recht, wenn sie nachweisen konnten, dass es in ihrer Region überhaupt ein Gewitter mit Blitzeinschlägen gab. Das ist vor allem dann schwierig, wenn die Schäden während der Zeit einer Dienstreise oder eines Urlaubs entstanden sind, weil der genaue Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht bekannt ist. Der Versicherte ist dennoch immer in der Beweispflicht. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht weiß, woher er die notwendigen Wetterdaten bekommen kann. Oftmals wenden sich auch mehrere Betroffene an die gleichen Anwälte, was die Beweisführung in allen Fällen deutlich vereinfacht.

Streitfall Unfallversicherung – Was oft bei unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Mönchengladbach landet

Der mit Abstand häufigste Streitfall bei einer Unfallversicherung ist die Bewertung der Dauerschäden. Zwar verwenden nahezu alle Versicherungsgesellschaften sogenannte Gliedertabellen, aus denen sich ablesen lässt, wie hoch der prozentuale Anteil bei der Funktionseinschränkung oder dem Funktionsausfall einzelner Körperteile ist. Allerdings werden diese häufig nicht so angewendet, wie dies nach der vertraglichen Vereinbarung und der Rechtsprechung geschuldet ist. Auch bei der Bemessung von Vorerkrankungen und Mitwirkungen ist der Versicherungsnehmer ohne fachanwaltliche Hilfe häufig der einseitigen, und zumeist zu Lasten des Versicherungsnehmers tendierenden Bewertung der Versicherung ausgeliefert.

Hinzu kommen Auseinandersetzungen, die sich beispielsweise auf die Bergungskosten oder die Kosten einer kosmetischen Wiederherstellung beziehen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Beweise und schaltet sich aktiv in die Auseinandersetzung mit dem Versicherer ein. Oft beenden die Versicherungen ihre Verweigerungshaltung bereits dann, wenn sie merken, dass sich der Versicherte von einem Fachanwalt beraten lässt. Auf diese Weise lässt sich so manches langwierige Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der berechtigten Ansprüche vermeiden.

Unsere Anwälte sind Spezialisten für gewerbliche Versicherungen

Sie liegen im Streit mit den Versicherungen, bei denen Sie Berufshaftpflichtversicherungen abgeschlossen haben? – Auch dann sind die Rechtsanwälte für Versicherungsrecht die richtigen Ansprechpartner. Dabei erweist es sich als sehr praktisch, dass sie in unserer Kanzlei in Mönchengladbach auf dem kurzen Weg mit Fachanwälten für Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Medizinrecht, Baurecht sowie Medienrecht kooperieren können. Dadurch können wir auch sehr komplexe Fälle bearbeiten. Z.B. solche, die unter den Deckungsumfang einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Architekten, Bauingenieure oder einer Produkthaftpflichtversicherung sowie der Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherung fallen.

Gewerbetreibende können sich auch dann an unseren Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wenden, wenn es Probleme mit der Regulierung von Schadensfällen aus der Inventarversicherung, der Elektronikversicherung oder einer Transportversicherung gibt. Mit den Belangen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kennen sich unsere Anwälte ebenfalls bestens aus. Sie vertreten die Mandanten beispielsweise dann, wenn durch den Versicherer die dem Geschädigten zustehende Leistung verweigert wird. Die Vertretung erstreckt sich sowohl auf die Verhandlungen direkt mit den Versicherungen, als auch auf die Betreuung der Fälle bei der Notwendigkeit der Durchsetzung der Ansprüche auf dem Klageweg.

Probleme bei Versicherungen für Finanzierungen? – Wir helfen!

Immer öfter werden in Ermangelung anderer Sicherheiten als Besicherung für Darlehen verschiedene Versicherungen abgeschlossen. Bei den Restschuldversicherungen (auch Restkreditversicherung genannt) können individuell unterschiedliche Risiken eingeschlossen werden. Eine Leistung für den Todesfall ist immer vorgesehen. Sie lässt sich ergänzen mit dem Einschluss des Risikos einer Krankheit oder einer Arbeitslosigkeit. Beim Tod des Versicherungsnehmers gibt es in der Regel keine Probleme bei einer Regulierung. Diese können aber auftreten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass es sich um einen Suizid handeln könnte. Diese Besonderheit besteht auch bei reinen Risikolebensversicherungen. Anders ist die Sachlage beim Eintritt einer Arbeitslosigkeit. Hier werden oftmals Eigenverschulden oder mangelhafte Bemühungen um einen neuen Job unterstellt. Mit der Unterstützung unserer Rechtsanwälte für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht können Sie die notwendigen Beweise erbringen, dass diese Unterstellungen unzutreffend sind, und die Ihnen zustehenden Leistungen notfalls vor Gericht einklagen.

 

Sie haben spezielle Fragen zum Versicherungsrecht oder wollen einen Streitfall direkt von unserem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht betreuen lassen? – Dann melden Sie sich per Telefon, Fax oder Mail. Alternativ können Sie selbstverständlich auch bei einem persönlichen Besuch während der mandantenfreundlichen Öffnungszeiten in unserer Kanzlei in Mönchengladbach einen Termin für eine individuelle Beratung durch unsere Fachanwälte vereinbaren.

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

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