Strafrecht
Ihre Rechte als Beschuldigter:
- Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Machen Sie keine Aussagen, führen Sie aber auch keine harmlosen Gespräche mit Polizisten. Diese könnten später als Zeugen vernommen werden.
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Anwalt auf. Bestehen Sie insbesondere bei Festnahme und Verhaftung auf einen Anruf bei Ihrem Anwalt. Das ist Ihr gutes Recht.
- Gehen Sie niemals zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei, ohne zuvor mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben.
- Rufen Sie sofort bei Ihrem Anwalt an, wenn eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll. Alle beschlagnahmten Sachen müssen im Durchsuchungsprotokoll aufgeführt sein. Unterschreiben Sie nichts.
- Telefone können abgehört, E-Mails und SMS gelesen werden. Sprechen Sie mit Dritten nicht über die Sache. Diese könnten als Zeugen vernommen werden. Nur nahe Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
- Wenn Sie sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sehen oder ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wird, sind wir für Sie da.
Wir verteidigen Sie
- in Ermittlungsverfahren und Strafprozessen vor allen deutschen Gerichten
- in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Im Straßenverkehr beachtet man bestimmte Verbotsschilder nicht, hält eine vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht ein oder übersieht eine rote Ampel. Die Folge ist die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Daher verteidigen wir Sie in Bußgeldverfahren gegenüber den Behörden und vor allen deutschen Gerichten.
Es ist wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich mit eine Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Dies gilt insbesondere bei Vernehmungen, Hausdurchsuchungen und Festnahme.