Miet- und WohnungseigentumsrechtPartnerschaft auf Augenhöhe
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter bei Wohn- und Geschäftsräumen. Während das Wohnraummietrecht in Deutschland einen sehr hohen Schutz genießt und hier enge gesetzliche Vorgaben bestehen, von denen nicht zulasten des Mieters abgewichen werden kann, können die Parteien im Rahmen von Gewerberaummietverhältnissen ihre Rechte und Pflichten weitestgehend frei gestalten. Dies birgt jedoch auch Risiken, da ein Verstoß gegen Formvorschriften die jederzeitige Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartal zur Folge hat, obwohl eine feste Laufzeit vereinbart wurde. Dies kann unter Umständen immense wirtschaftliche Folgen für Ihr Unternehmen haben.
Damit Sie hier keine Fehler machen, stehen wir Ihnen bei der Prüfung und rechtssicheren Erstellung von Mietverträgen zur Seite. Wir begleiten Sie bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Eingehung, Durchführung und Abwicklung eines Mietverhältnisses. Auch im Bereich des Wohnraummietrechts unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen.
Zu unseren Leistungen gehören hier insbesondere:
- Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen
- Prüfung Ihres Gewerberaummietvertrages auf Formverstöße
- Prüfung von mietvertraglichen Klauseln im Hinblick auf Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Prüfung von Index- und Wertsicherungsklauseln
- Effektive Durchsetzung Ihrer Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
- Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche bei Mietforderungen, Schadensersatzansprüchen oder Kautionsforderungen
- Kündigung von Mietverhältnissen und Vertretung bei Räumungsprozessen
- Erstellung von Mietaufhebungsverträgen
Wohnungseigentumsrecht
Die Eigentumswohnung ist neben dem Einfamilienhaus die zweithäufigste Form des Haus- und Grundbesitzes in Deutschland. Etwa 16 % aller Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen. Da Sie bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung aber nie nur die Wohnung selbst, sondern auch immer einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und dem Gebäude, in dem sich Ihre Wohnung befindet, erwerben, treten Sie mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es, dass gemeinsame Eigentum ordnungsgemäß zu verwalten. Dies betrifft sowohl das Grundstück und Gebäude selbst wie auch das Verwaltungsvermögen.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Mit Wirkung zum 1.12.2020 ist das Wohnungseigentumsgesetzes von Grund auf neu gestaltet worden, sodass sich zahlreiche Änderungen für die Wohnungseigentümer und die Hausverwaltung ergeben. Von Interesse sind hier insbesondere die Neuregelungen zur Durchführung der Eigentümerversammlung und zur Beschlussfassung bei baulichen Änderungen. Auch die Rechte und Pflichten der Hausverwaltung wurden grundlegend neu gestaltet. Wir beraten und begleiten Sie gerne in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts.
Zu unseren Leistungen gehören hier insbesondere:
- Beratung und Begleitung von Hausverwaltungen bei der Verwaltung des Wohneigentums
- Prüfung von Teilungserklärungen
- Prüfung und Beratung zum Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten
- Anfechtung von Beschlüssen
- Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Prüfung und Beratung bei geplanten Instandhaltungsmaßnahmen
- Wohngeldverfahren gegen zahlungsunwillige Wohnungseigentümer