Rechtsanwalt / Partner Markus Bungter
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten der DSE
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Erbrecht
- Testamentsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- Familienrecht
Referenzen:
Familienrecht:
- Bearbeitung und Führung von über 2300 familienrechtlichen Angelegenheiten.
- Beratung eines Unternehmers im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens. Die Aufteilung des vielgliedrigen Vermögens der Ehegatten (insgesamt über 10 Millionen Euro) sowie die unterhaltsrechtlichen Folgen wurden zu Gunsten des Mandanten erfolgreich begleitet.
- Erfolgreiche Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen gegenüber dem nicht zahlungswilligen Kindesvater.
- Erhalt eines in seiner Ausprägung nichtigen Ehevertrages und damit Sicherung des Vermögens der Mandantin im sechsstelligen Bereich.
- Beratung und Vertretung eines selbstständigen Handwerkers im Rahmen der Ehescheidung. Es konnte, obwohl ein Ehevertrag mit Gütertrennung nicht vorlag, das Unternehmen des Mandanten im Bestand und Wert erhalten bleiben. Nacheheliche Unterhaltsansprüche konnten abgewendet werden.
- Beratung und Vertretung eines selbstständigen Arztes im Rahmen der Ehescheidung. Die Praxis und die ursprünglich der Ehefrau gehörenden Praxisräume konnten zu Gunsten des Mandanten vollumfänglich gesichert werden. Das Vermögen der Ehegatten wurde sinnvoll zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Gesamtvermögen der Ehegatten über 1 Million €.
- Eine bereits über zwei Jahre dauernde Auseinandersetzung von Ehegatten konnte nach Einschaltung von Rechtsanwalt Bungter binnen sechs Monaten in sämtlichen finanziellen Folgen gelöst werden, so dass die Ehegatten sodann rechtskräftig geschieden waren. Gesamtvermögen der Ehegatten ca. 800.000 €.
- Erfolgreiche Durchsetzung einer Erwachsenenadoption.
Erbrecht:
- Bearbeitung und Führung von über 1000 erbrechtlichen Angelegenheiten.
- Testamentsvollstreckung eines zum Teil in Australien gelegenen Nachlass im Wert von ca. 250.000 €.
- Anfechtung eines gefälschten Ehegattentestaments, so dass die Kinder der Verstorbenen Alleinerben unter Ausschluss des Vaters wurden. Nachlasswert ca. 250.000 €
- Entwurf eines gemeinschaftlichen Testamentes zwischen Eheleuten mit mehreren Kindern, Vermögenswert ca. 1.500.000,00 €
- Beratung und Vertretung einer Miterbin gegenüber dem Nachlassverwalter in einer Norddeutschen Großstadt, Nachlasswert über 1 Million €
- Erbauseinandersetzung eines umfangreicheren Vermögens zwischen drei Erben mit der Übernahme einer Immobilie, Nachlasswert 300.000,00 €.
- Abwehr von Ausgleichungspflichten des Erben wegen behaupteter Vorempfänge und Abwehr von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
- Vollständige Abwehr von behaupteten Ansprüchen der Lebensgefährtin des Erblassers auf Basis eines spanischen Testaments.
- Anfechtung eines Erbscheinantrags, da das zugrundeliegende Testament erstellt wurde, als die Erblasserin testierunfähig war.