Rechte von Flugreisenden

Rechte von Flugreisenden

Wird ein Flug annulliert, erhält der Passagier den Flugpreis erstattet. Alternativ muss die Fluggesellschaft einen Ersatzflug anbieten oder eine andere Zielbeförderung ermöglichen. Zusätzlich steht dem Fluggast eine Ausgleichzahlung zu, die von der Länge der Strecke abhängig ist. Bei Strecken bis 1.500 km werden 250,00 € fällig, bis 3.500 km 400,00 € und bei Strecken über 3.500 km sogar 600,00 €.

Wird dem Fluggast ein Ersatzflug angeboten, erhält er dennoch eine Ausgleichszahlung. In diesem Fall abhängig von der Strecke und der Dauer der Verspätung. Informiert die Fluggesellschaft jedoch rechtzeitig über den Ausfall und organisiert einen Ersatzflug, besteht kein Anspruch auf Ausgleich. Gleiches gilt, wenn die Airline außergewöhnliche oder unvermeidbare Umstände nachweist.

Die gleichen Regeln wie bei der Annullierung gelten auch bei Überbuchung. Auch bei Verspätungen können Fluggäste einen finanziellen Ausgleich verlangen, der allerdings von der Strecke und der Dauer der Verspätung abhängig ist.

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Andreas Hammelstein Ihr Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein

02161 9203-13

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren