Da es häufig zu erheblichen Schäden kommt, wenn Fliesen zu früh verlegt werden, handelt es sich um einen kritischen Bauabschnitt. Daher muss der bauüberwachende Architekt die Austrocknung einer Betonsohle vor der Fliesenverlegung überprüfen. Hierdurch werden dem Architekten keine Spezialkenntnisse abverlangt, vielmehr handelt es sich um allgemeingültige Grundsätze hinsichtlich der Anforderung an die Bodenbeschaffenheit vor der Fliesenverlegung, die auch Eingang in anerkannte Richtlinien gefunden haben, so OLG Hamm, Urteil vom 10.06.2014 – 24 U 1/13.
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