Ein Architekt/Planer begeht einen Fehler, wenn er nicht bereits in der Grundlagenermittlung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seines Auftraggebers für das Bauvorhaben fragt. Wenn er aber die finanziellen Möglichkeiten und Vorstellungen des Bauherrn abfragt, wird damit gleichzeitig nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Kostengrenze vereinbart, die der Planer auch einhalten muss. Gelingt ihm das nicht, um der Bau wird teurer als besprochen, wird das als Planungsfehler angesehen. Dies kann zur Folge haben, dass der Architekt unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz zu leisten hat.
Den alten Grundsatz „Über Geld spricht man nicht!“ sollten Architekten umgehend einmotten.
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