Das Bundesfamilienministerium stellte jetzt Pläne für die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vor. Diese sollen die Elternzeit flexibler machen und so den Einstieg in die Berufstätigkeit nach der Geburt des Kindes ermöglich, ohne dadurch einen Teil des Elterngeldanspruches einzubüßen.
Gehen Eltern einer Teilzeitbeschäftigung nach, sollen sie nach den Plänen des Bundesfamilienministeriums doppelt so lange wie bisher Elterngeld beziehen und so das volle Elterngeldbudget ausnutzen können. Der Bezugszeitraum soll bei Teilzeitarbeit von zwölf auf 24 Monate verdoppelt werden. Das Teilzeiteinkommen soll so nicht mehr angerechnet werden. Es soll eine flexiblere Elternzeit geben, wodurch bis zu zwei Jahre der Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen drittem und achtem Lebensjahr des Kindes übertragen werden können. Daneben soll es einen Partnerschaftsbonus geben.
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