Seit viele Handys über eine integrierte Kamera verfügen, erlebt die Fotografie einen wahren Boom. Bilder entstehen überall. Die abgebildeten Personen bemerken häufig nicht, dass sie fotografiert worden sind.
Vor einer Veröffentlichung beispielsweise im Internet sollte der Fotograf immer klären, ob Persönlichkeitsrechte betroffen sind. In Deutschland ist nämlich das Verbreiten von Fotos nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt. Einwilligungen sollte man sich deshalb schriftlich geben lassen, schon aus Beweisgründen.
Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn man eine Sehenswürdigkeit fotografiert und zufällig am Bildrand Personen zu sehen sind. Gleiches gilt, wenn man Veranstaltungen fotografiert wie beispielsweise ein Konzert oder ein Volksfest und einzelne Personen dabei nicht im Vordergrund stehen.
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