persönliche Haftung des Gesellschafters einer GbR bei Wettbewerbsverstoß der GbR

persönliche Haftung des Gesellschafters einer GbR bei Wettbewerbsverstoß der GbR

Verstößt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, haftet der Gesellschafter der GbR persönlich auf Auskunft und Schadensersatz. Dies gilt unabhängig davon, ob er selbst an der Verletzungshandlung beteiligt war.

 

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Daniel Aretz Ihr Rechtsanwalt
Daniel Aretz

02161 9203-28

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren