Pauschalierungsvereinbarung und Nachträge

Pauschalierungsvereinbarung und Nachträge

Wenn im Rahmen einer Pauschalierungsvereinbarung die Gesamtleistung „Erdarbeiten, Aushub und Verbau inklusiv Wasserhaltung einschließlich sämtlicher Zusatzleistungen“ pauschaliert und die ursprünglich vereinbarte Einheitspreisvergütung um einen gewissen Betrag erhöht wird, ist dies als Abgeltung sämtlicher bei diesem Gewerk erkennbaren Nachträge anzusehen (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2014). Im vorliegenden Fall war die ursprünglich getroffene Einheitspreisvereinbarung um etwa 4 % erhöht worden.

 

Zurück zur Übersicht

Unsere Experten

Profilbild - Andreas Hammelstein Ihr Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein

02161 9203-13

Jetzt anfragen

Benötigen Sie unterstützung? Fragen Sie nach einer unverbindlichen Ersteinschätzung oder vereinbaren einen Termin zur Beratung.

02161 9203-0
Beratungstermin Vereinbaren