Auch mit Facebook-Einträgen kann man gegen ein auferlegtes Kontaktaufnahmeverbot verstoßen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf Kontaktverbote, die einem im familienrechtlichen Gewaltschutzverfahren auferlegt wurden. Haben die Einträge auch noch einen beleidigenden Inhalt, kann dies sogar den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zur Folge haben. Dies, wenn einem im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung die Weisung erteilt wurde, jegliche direkte oder indirekte Kontaktaufnahme zum Opfer zu unterlassen. Denn dann gibt man Anlass zur Besorgnis, erneut Straftaten - zumindest Beleidigungs- und Bedrohungsdelikte - zu begehen.
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