Die gegen den Internet-Provider für die Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse entstandenen Kosten dienen der Vorbereitung des Rechtsstreits gegen die Person, die über diese IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren diese notwendig, sind sie zu erstatten. Dagegen sind Kosten einer Abmahnung nicht unmittelbar zur Vorbereitung einer Klage notwendig.
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