Notfallmittel ohne Rezept - „Pille danach“ ist freigegeben

Notfallmittel ohne Rezept - „Pille danach“ ist freigegeben

Es ist soweit: Seit heute ist die Pille danach in allen deutschen Apotheken rezept­frei erhältlich. Der Bundes­rat hatte am 6. März der Änderung der entsprechenden Regelung zuge­stimmt. Am 13. März trat sie mit Veröffent­lichung im Bundes­anzeiger in Kraft. Nun dürfen öffent­liche Apotheken die Pille danach rezept­frei verkaufen. Die Apotheken sind verpflichtet, die Präparate an "Frauen im gebärfähigen Alter" abzugeben. Grundsätzlich soll die "Pille danach" nur an die betroffene Frau persönlich und nicht an Partner oder Eltern abgegeben werden. Bei Mädchen, die jünger als 14 Jahre sind, sollte das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Sie sollen außerdem einen Arzt aufsuchen. Eine vorsorgliche Abgabe ist nicht vorgesehen. Frauen müssen die Pille danach selbst bezahlen. Junge Frauen bis zum Alter von 20 Jahren bekommen die Pille danach von der Krankenkasse erstattet. Dafür brauchen sie allerdings, auch wenn es nun keine Rezept­pflicht mehr gibt, weiterhin eine Verordnung vom Arzt.

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