Neues Verbraucherschutzrecht

Neues Verbraucherschutzrecht

Heute, 13.06.2014, tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Dieses Gesetz enthält wesentliche Neuerungen insbesondere für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (bislang Haustürgeschäfte) und für im Fernabsatz geschlossene Verträge. Das neue Recht gilt seit 0.00 Uhr. Es gibt keine Übergangsregelung.

Neu ist u.a. folgendes:

- erweiterte Informationspflichten
- Änderungen bezüglich des Widerrufsrechts
- Tragen der Rücksendekosten durch Verbraucher/Entfallen der 40,00 €-Klausel
- Anwendung des Fernabsatzrechts nun auch auf die Buchung von Hotelzimmern und Tickets
- keine Anwendung mehr auf Fernunterricht
- Änderungen bzgl. der Zahlungsmittel
- Kosten für Anrufe zu Kunden-Hotlines nur bis zum Grundtarif
- kostenpflichtige Zusatzleistungen nicht mehr automatisch ausgewählt

 

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