Sie wurden abgemahnt, aber haben die Ihnen vorgeworfene Tat nicht begangen? Es ist Ihr Anschluss und man verlangt von Ihnen die Zahlung der Abmahnkosten ? Daher sollen Sie Ihren Ehepartner nun überwachen? Müssen Sie nicht!
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06. Oktober 2016, Aktenzeichen I ZR 154/15, entschieden, dass der Inhaber eines privaten Internetanschlusses die Internetnutzung seines Ehepartners oder eines anderen Familienangehörigen weder dokumentieren, noch regelmäßig den PC seines Ehepartners oder eines anderen Familienangehörigen im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software untersuchen muss, um nicht als Täter in die Haftung genommen zu werden.
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