Am 02.03.2016 hat die Bundesregierung den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts beschlossen. Damit gelten die neuen Regelungen noch nicht, weil der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, aber ein weiterer, wichtiger Schritt zur Durchführung der Reform ist getan. Über den weiteren Fortgang werden wir Sie informieren.
Das neue Baurecht soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert werden. Erstmals würden dann Bau- und der Architektenverträge als eigenständige Vertragstypen in das BGB aufgenommen. Dies wird erhebliche Veränderungen nach sich ziehen. Insbesondere der Struktur komplexer und länger andauernder Bauvorhaben soll so Rechnung getragen werden. Aus Verbraucherschutzgesichtspunkten sollen zudem Baubeschreibungen, die bestimmten Anforderungen genügen müssen, verpflichtend werden. Zudem soll auch für Bauverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht etabliert werden. Auch das Kaufrecht ändert sich, weil bereits eingebaute Kaufsachen bei Vorliegen eines Mangels zukünftig aus-und neu eingebaut werden müssen und der Verkäufer die Kosten tragen soll. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre alten Vertragsmuster überarbeiten zu lassen, weil diese zukünftig keine Anwendung mehr finden können!
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