Neuer Bußgeldkatalog

Ab dem 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog enthält erhebliche Verschärfungen für Kraftfahrer. Aber auch für sonstige Verkehrsteilnehmer.

Der Gesetzgeber hat viele Bußgelder erhöht. Zudem sind die Voraussetzungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis erheblich reduziert worden. Nähere Informationen zum aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier auf der Seite des Bundesinnenministeriums. Insbesondere in folgenden Bereichen finden sich die Verschärfungen des Bußgeldkataloges:

Geschwindigkeitsübertretungen

Bislang wurde ein Fahrverbot gegenüber demjenigen ausgesprochen, der innerhalb des Stadtgebietes mit 31 km/h zu schnell war. Diese Folge tritt nunmehr bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h ein.
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften wurde eine Verschärfung ausgesprochen: bislang war ein Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41 km/h vorgesehen. Nunmehr gilt dies außerhalb geschlossener Ortschaften bereits ab einer Überschreitungen ab 26 km/h.

Dafür wird nicht mehr mit einem Fahrverbot bestraft, wer innerhalb von 12 Monaten zweifach mit 26 km/h oder mehr zu schnell geblitzt wird.

Der neue Bußgeldkatalog sieht zudem eine Verdopplung der Geldbuße bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h vor.

Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Mit der Verschärfung der Rechtsfolgen im neuen Bußgeldkatalog geht auch eine Verschärfung der Punktefolge im Fahreignungsregister einher. Nach bisheriger Rechtslage wurden Übertretungen bis 20 km/h als geringfügige Vergehen bewertet. Dies führte lediglich zu einem Verwarnungsgeld. Ab dem 24.08.2020 droht bereits ab einer Überschreitung von 16 km/h ein Bußgeld. Und damit einhergehend ein Punkt Im Fahreignungsregister.

Halt- und Parkverstöße

Auch im Bereich der Halt- und Parkverstöße hat der Gesetzgeber die Sanktionen verschärft. So sind nunmehr bei diesen Vergehen Geldbußen von 25 EUR vorgesehen. Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen wird von 35 auf 55 EUR angehoben. Die Nutzung von Parkplätzen, welche für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgesehen sind, zieht eine Geldbuße von 55 EUR nach sich. Ebenso die unberechtigte Nutzung von Car-Sharing Parkplätzen. Gleiches gilt für rechtswidriges Parken an unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven oder in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Nichteinhaltung der Rettungsgasse

Bei unerlaubter Nutzung oder Nichtbildung einer Rettungsgasse drohen nunmehr Bußgelder bis zu 320 EUR und ein Monat Fahrverbot. Dieses Verhalten ist zudem mit 2 Punkten im Fahreignungsregister belegt. Diese Folgen können auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr eintreten.

Weitere Verstöße

Geldbußen bei fehlerhaftem Abbiegevorgang oder die Verletzung der Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen werden im Verhältnis zu den bisherigen Regelungen verdoppelt (140 EUR). Die neuen Regelsätze sehen zudem in diesen Fällen ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Auch die verbotene Nutzung von Gehwegen, das Befahren linksseitig angelegter Radwege und von Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird zukünftig mit bis zu 100 EUR Geldbuße geahndet, anstatt der bislang vorgesehenen 25 EUR.

Fahrten, die unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verursachen, werden zukünftig mit einem Bußgeld von 100 EUR geahndet. Dies gilt auch für Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren.

Fazit

Insgesamt stellt der neue Bußgeldkatalog daher eine erhebliche Verschärfung und Anhebung der Bußen dar. Es ist also damit zu rechnen, dass der Anfall der ausgesprochenen Bußgeldbescheide zukünftig erheblich anwachsen wird.

 

Sollten Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, wenden Sie sich unmittelbar an uns. Unsere 4 Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

 

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