Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1. Januar 2016 geändert werden. Die Unterhaltswerte stehen seit der am 9. Dezember 2015 veröffentlichen Verordnung im Bundesgesetzblatt nunmehr fest.
Laut aktueller Mindestunterhaltsverordnung werden folgende Mindestunterhaltsbeträge in die Düsseldorfer Tabelle, die ab 1. Januar 2016 gelten soll, aufgenommen:
erste Altersstufe (0-5 Jahre): 335,00 €
zweite Altersstufe (6-11 Jahre): 384,00 €
dritte Altersstufe (12-17 Jahre): 450,00 €
Die Mindestunterhaltsverordnung hat außerdem auch bereits den Mindestunterhalt für 2017 festgelegt. Laut aktueller Mindestunterhaltsverordnung werden folgende Mindestunterhaltsbeträge in die Düsseldorfer Tabelle, die ab 1. Januar 2017 gelten soll, aufgenommen:
erste Altersstufe (0-5 Jahre): 342,00 €
zweite Altersstufe (6-11 Jahre): 393,00 €
dritte Altersstufe (12-17 Jahre): 460,00 €
Sie sollten daher bereits jetzt über eine Anpassung oder Neuberechnung Ihres Unterhaltes nachdenken. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
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